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Standort wählenÄnderungen der Lkw-Maut in Deutschland 2023 & 2024
In den Jahren 2023 und 2024 stehen einige Änderungen im Zusammenhang mit der Lkw-Maut in Deutschland an. Diese ergeben sich aus dem von der Bundesregierung beschlossenen Mautänderungsgesetz und beinhalten neue Mauttarife, die Einführung einer CO2-Maut, den Wegfall der Mautbefreiung erdgasbetriebener Fahrzeuge und die Ausweitung der Maut auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen vor.
CO2 Maut
Erdgasfahrzeuge
Maut über 3,5 Tonnen
Unsere Mautprofis
Selbstverständlich können Sie auch jederzeit die Mautprofis der SVG kontaktieren, diese beantworten Ihnen alle Fragen zur Maut und den anstehenden Änderungen.
Am 1. Dezember 2023 wurden für die Maut CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Für die Lkw-Maut wird folglich ein CO2-Aufschlag erhoben, pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in Höhe von 200 € fällig. Konkret bedeutet das, dass für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut einen Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß zur bisherigen Maut hinzugerechnet wird.
Die Mauttarife sind von diesen drei Faktoren abhängig:
- Anzahl der Achsen
- Emissionsklasse
- Zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination
Alle wichtigen Infos im Überblick
Maut ab 1.12.2023 bis 30.6.2024 für Fahrzeuge mit der Emissionsklasse 1.
Tarife für die CO2 Emissionsklassen 2 bis 5 finden Sie in der Tabelle zum Download.
CO2 Emissionsklasse 1
Fahrzeug | 7,5 bis <11,99 t | 12 t bis 18 t | >18 t mit bis zu 3 Achsen | >18 t mit 4 Achsen | >18 t mit 5 oder mehr Achsen | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
neu | alt | neu | alt | neu | alt | neu | alt | neu | alt | |
Euro VI | 17,8 | 9,8 | 24,0 | 14,0 | 30,5 | 18,1 | 32,4 | 19,0 | 34,8 | 19,0 |
Euro V/EEV | 20,6 | 12,6 | 27,7 | 17,7 | 35,5 | 22,1 | 36,3 | 22,9 | 38,9 | 22,9 |
Euro IV | 22,2 | 14,2 | 28,8 | 18,8 | 37,3 | 23,9 | 38,8 | 25,4 | 41,4 | 25,4 |
Euro III | 25,1 | 17,1 | 33,0 | 22,6 | 43,1 | 29,3 | 45,4 | 31,6 | 47,8 | 31,6 |
Euro II | 27,6 | 19,6 | 35,0 | 24,6 | 46,1 | 32,3 | 48,7 | 34,9 | 51,1 | 34,9 |
Euro I/0 | 27,7 | 19,7 | 35,2 | 24,8 | 48,6 | 32,8 | 51,2 | 35,4 | 51,6 | 35,4 |
Emissions- frei | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Angaben in Cent. Quelle: TollCollect - Alle Angaben ohne Gewähr
Der Mautsatz je Kilometer wird gebildet aus je einem Mautteilsatz für:
- Die Infrastrukturkosten
- Die verursachten Luftverschmutzungskosten
- Die verursachten Lärmbelastungskosten
- Die Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen (neu ab 1.12.2023)
Ab dem 1.12.2023 werden Fahrzeuge zur CO2 -Differenzierung der Maut in fünf Emissionsklassen eingestuft. Je niedriger die CO2-Emission, desto höher und besser die Emissionsklasse.
Klasse 1 Schlechteste Klasse mit den höchsten Kosten für CO2-Emissionen. TollCollect ordnet automatisch alle registrierten Fahrzeuge mit Vertrennungsmotor dieser Klasse zu, alle TollCollect Kunden sollten dies im TollCollect-Portal überprüfen und ggf. eine bessere Emissionsklasse beantragen. (Fahrzeuge bis Baujahr 7/2019 können nicht besser als Klasse 1 eingestuft werden).
Klasse 2 Die Emissionsklassen 2 und 3 werden Anhand der spezifischen CO2-Emissionen ermittelt, bei Eingabe der Fahrzeugdaten im TollCollect Portal. Hierzu müssen entsprechende Fahrzeugunterlagen im Portal hochgeladen werden.
Klasse 3 Die Emissionsklassen 2 und 3 werden Anhand der spezifischen CO2-Emissionen ermittelt, bei Eingabe der Fahrzeugdaten im TollCollect Portal. Hierzu müssen entsprechende Fahrzeugunterlagen im Portal hochgeladen werden.
Klasse 4 Emissionsarme Fahrzeuge, z.B. Erdgasbetriebene Fahrzeuge.
Klasse 5 Emissionsfreie Fahrzeuge, z. B. elektrobatterie- oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge, sind bis 31.12.2025 mautbefreit
Die Klassifizierung der Fahrzeuge in CO2 Emissionsklassen erfolgt zunächst automatisch durch TollCollect, alle mautpflichtigen Fahrzeuge* werden von TollCollect der CO2-Emissionsklasse 1 zugeordnet**. Es besteht die Möglichkeit eine bessergestellte Klasse zu beantragen, der Antrag kann direkt im TollCollect Kundenportal gestellt werden, hierfür werden folgende Angaben benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Kundeninformationen vom Fahrzeughersteller (CIF), diese werden mit Neufahrzeugen ausgeliefert
- Übereinstimmungsbescheinigung vom Fahrzeughersteller (COC), diese werden mit Neufahrzeugen ausgeliefert
*Emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro und Wasserstoff) sind automatisch bis 31.12.2025 mautbefreit.
** SVG-Kunden mit EETS-Boxen (SVG fleXboxEUROPA) sind hiervon nicht betroffen. SVG EETS-Kunden werden zeitnah zur Klassifizierung ihrer Fahrzeuge informiert.
Mit der Einführung der CO2-Emissionsklassen ändert sich die Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse.
- Bisher: Es wird das maximal zulässige Gesamtgewicht herangezogen.
Siehe Zulassungsbescheinigung Teil I Ziffer F2. - Neu ab 1.12.2023: Die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugmaschine und gegebenenfalls des Anhängers.
Siehe Zulassungsbescheinigung Teil I Ziffer F1.
Achtung: Dadurch können Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse als bisher fallen. Überprüfen Sie daher unbedingt die Zuordnungen Ihrer registrierten Fahrzeuge im TollCollect Portal, um nicht zum Mautpreller zu werden.
Wie stufe ich mein Fahrzeug korrekt ein, um nicht ungewollt zum Mautpreller zu werden?
Bis spätestens zum 30. November 2023 müssen Sie die Gewichtsklasse Ihrer Fahrzeuge überprüft haben. Sofern F1 größer als F2 ist, müssen Sie Ihre Fahrzeuge anpassen.
Überprüfen Sie Ihre Daten im Toll Collect Portal. Als SVG EETS Kundekönnen Sie dazu einfach und bequem unser Kundenportal nutzen und bei Fragen zur Maut und den anstehenden Änderungen direkt unsere Mautprofis der SVG kontaktieren. Auf diese Weise machen Sie alles richtig, um Ihre Fahrzeuge korrekt einzustufen.
Gibt es Fahrzeuge, die bei der Einführung der CO2-Maut eine günstigere Emissionsklasse erreichen?
Fahrzeuge, die ab dem 01. Juli 2019 zugelassen worden sind, haben die Möglichkeit einer Verbesserung. Ebenfalls können Euro 6 Fahrzeuge und erdgasbetriebene Fahrzeuge unter gewissen Umständen günstiger eingestuft werden.
Welche Unterlagen brauche ich, um die Emissionsklasse zu prüfen?
Für die korrekte Prüfung der Emissionsklasse benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB)
- Kundeninformation/Customer Information File (CIF)
- Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (COC)
Können nachträgliche Umbauten und Optimierungen im Sinne von CO₂ Ersparnis eine bessere Einstufung der Emissionsklasse erwirken?
Nein, nachträgliche Optimierungen im Sinne einer CO2-Ersparnis wirken sich nicht auf Ihre Einstufung aus. Ausschlaggebend sind nur die in der ZB, CIF und COC ausgewiesenen Daten.
Spielt die Fahrzeugkombination eine Rolle bei der Berechnung der Emissionsklasse?
Um die Emissionsklasse zu errechnen, ist nur der Wert F1 der ziehenden Einheit entscheidend.
Fallen unter die neue CO2-Mauttarife auch emissionsfreie Fahrzeuge?
Bis Ende 2025 sind Elektrofahrzeuge, Wasserstoffverbrenner sowie Lkws mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieben von der neuen CO2-Maut befreit. Danach fallen für diese Fahrzeuge 25 Prozent des Mautteilsatzes für Infrastrukturkosten an, – zuzüglich der Mautteilsätze für Lärmbelastung und Luftverschmutzung.
Ich habe einen Partikelfilter verbaut. Bekomme ich eine bessere Emissionsklasse beim neuen Mauttarif zugesprochen?
Dieser Einbau wirkt sich künftig nicht auf die Berechnung Ihres Mauttarifs aus. Der Grund: Ab dem 01. Dezember 2023 werden Fahrzeuge mit Partikelfilter nicht mehr in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft. Davon betroffen sind die Schadstoffklassen 3 (EURO 2 + PMK 1) sowie Schadstoffklassen 4 (EURO 3 + PKM2).
Wie sieht es mit erdgasbetriebenen Fahrzeugen beim neuen Mauttarif aus? Sind diese Fahrzeuge weiterhin von der Maut befreit?
Nein, erdgasbetriebene Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark sind künftig nicht mehr von der Maut befreit. Die Mautbefreiung für erdgasbetriebene Fahrzeuge endet zum 31. Dezember 2023 und fallen ab dem 1. Januar 2024 unter die Mautpflicht.
Gut zu wissen: Wahrscheinlich erhalten erdgasbetriebene Fahrzeuge eine bessere CO2-Emissionsklasse. Die SVG empfiehlt Ihnen daher, schon jetzt eine geeignete Mautbox wie die SVG EETS Box oder Toll Collect OBU bei Ihrer SVG zu beantragen.
Wo und wie kalkuliere ich am besten die Höhe meiner künftigen Mautbelastung?
Mit unserem Online Routenplaner SVG CargoApps, können Sie Ihren Transportalltag effizienter gestalten: einfach und bequem die künftigen Tarife vergleichen. Hier geht‘s lang zum Mautrechner SVG CargoApps!
ZB: Zulassungsbescheinigung
CIF: Kundeninformation/Customer Information File
COC: Übereinstimmungsbescheinigung/Certificate of Conformity
zGM: Zulässige Gesamtmasseda, dafür ist das Fahrzeug in seinem Zulassungsland zugelassen.
tzGM: technisch zulässige Gesamtmasse. Angabe des Fahrzeugherstellers, wofür das Fahrzeug technisch ausgelegt ist.
PMK: Mit einem Partikelfilter nachgerüsteter Diesel -LKW
Gut zu wissen: Mit unserem Mautrechner SVG CargoApps können Sie bereits jetzt Ihre Touren inkl. CO2-Maut kalkulieren und schnell vergleichen, um wie viel die Maut pro Strecke steigt.
Übrigens: Auch in Österreich wurde seit dem 1.1.2024 eine CO2-Maut eingeführt.
Clevere steigen jetzt auf eine EETS-Box um, die ist in Deutschland und 12 weiteren europäischen Ländern gültig. Die SVG-Mautexperten informieren Sie gerne und überprüfen gemeinsam mit Ihnen, ob sich eine EETS-Box für Ihre Fahrzeuge lohnt.
Wegfall der Mautbefreiung erdgasbetriebener Fahrzeuge
Ab 1. Januar 2024 werden mit Erdgas betriebene Fahrzeuge (CNG/LNG) nach einer Klassifizierung in Schadstoffklassen mautpflichtig, analog den mit Diesel angetriebenen Fahrzeugen. Die derzeitige Mautbefreiung gilt somit noch bis zum 31. Dezember 2023.
Erdgasbetriebene Fahrzeuge werden künftig aufgrund ihrer konkreten Eigenschaften, wie beispielsweise der spezifischen Kohlenstoffdioxid-Emissionen, in Kohlenstoffdioxid-Emissionsklassen eingeteilt. Die ursprüngliche Regelung, dass ab dem 1. Januar 2024 für diese Fahrzeuge nur die Mautteilsätze für Infrastrukturkosten und die verursachten Lärmbelastungskosten zu entrichten sind, wurde gestrichen.
Lkw-Maut über 3,5 Tonnen
Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten. Darunter fallen sowohl Solofahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen als auch Fahrzeugkombinationen, sofern deren Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig?
Fahrzeuge und Fahzeugkombinationen, die
- für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
- deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
Ausnahmen von der Maut über 3,5 Tonnen
- Dauerhaft: emissionsfreie Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen.
- Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge bis 31. Dezember 2025.
- Sogenannte Handwerkerfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen.
Mautgebühren berechnen
Mit dem Lkw-Routenplaner und Mautrechner SVG CargoApps
Mit unserem Mautrechner SVG CargoApps berechnen Sie nicht nur die Strecke und Fahrtzeit, sondern auch die Mautund Einsatzkosten einer Tour. Auch für Fahrzeuge über 3,5 t, die ab dem 1.7.2024 mautpflichtig werden, können Sie mit Hilfe von SVG CargoApps Ihre vorab Ihre Mautkosten berechnen und die Kosten Ihrer Touren planen und weiterberechnen.
Nachdem Sie Ihre Stopps geplant haben, können Sie diese Informationen unterhalb der Karte über die Schaltfläche "Maut" in der Routenzusammenfassung einsehen. Das Panel "Mautübersicht" zeigt dann eine ausführliche Kostenaufschlüsselung für Ihre Mautgebühren. Wichtig: Wählen Sie Ihre passende CO2-Emissionsklasse aus.
Mautlösungen der SVG
Deutsche Maut über die Toll Collect Mautbox
Die SVG ist der führende Dienstleister der deutschen Transport- und Logistikunternehmen im Bereich der Mautabrechnung: Mehr als 13.000 Unternehmen mit mehr als 125.000 Lkw rechnen ihre Maut bereits über den SVG-Mautservice ab.
Europaweite Maut mit der SVG fleXboxEUROPA
Wir finden die für Ihr Unternehmen passende (EETS)-OBU und organisieren für Sie Vignettenbestellungen, kümmern uns um die Abrechnungen und Transaktionen genauso wie um Boxentausch, Sperrungen, Neubestellungen und Reklamationen.