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Gefahrguttransport
Bei der Beförderung gefährlicher Güter bedarf es eine Beratung von Spezialist:innen, um die komplexen Vorschriften des Gefahrgutrechts einzuhalten. Die SVG Gefahrgutspezialist:innen verfügen über hohe Fachkompetenzen rund um die Gefahrgutbeförderung. Die SVG ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die sichere Beförderung gefährlicher Güter geht.
Gefahrgutbeauftragte
Die SVG Gefahrgutbeauftragten unterstützen unter anderem bei der:
- Einhaltung der Vorschriften
- Gefahrgutbeförderung
- Auswahl / Ausstattung von Beförderungsmitteln
- Unterweisung / Schulung
Somit wird maßgeblich zum Schutz Ihrer Beschäftigten, der Umwelt sowie der Allgemeinheit beigetragen und das Risiko von Gefahrgutunfällen minimiert.
SVG Gefahrgut Seminare & Schulungen deutschlandweit
- 01139 Dresden
- 04356 Leipzig
- 04356 Leipzig
- 06126 Halle
- 09366 Niederdorf
- 10789 Berlin
- 14478 Potsdam
- 15236 Frankfurt (Oder)
- 20537 Hamburg
- 21337 Lüneburg
- 21684 Stade
- 24536 Neumünster
- 24539 Neumünster
- 26127 Oldenburg
- 26835 Brinkum
- 30177 Hannover
- 31137 Hildesheim
- 34123 Kassel
- 35578 Wetzlar
- 38179 Schwülper
- 39120 Magdeburg
- 40591 Düsseldorf
- 44379 Dortmund
- 45891 Gelsenkirchen
- 47167 Duisburg
- 48155 Münster
- 48599 Gronau
- 48653 Coesfeld
- 49090 Osnabrück
- 49545 Tecklenburg
- 50997 Köln
- 55120 Mainz
- 56072 Koblenz
- 56073 Koblenz
- 56073 Koblenz
- 58099 Hagen
- 58455 Witten
- 60487 Frankfurt/Main
- 60487 Frankfurt am Main
- 60489 Frankfurt/Main
- 65760 Eschborn
- 66117 Saarbrücken
- 66117 Saarbrücken
- 67071 Ludwigshafen
- 67659 Kaiserslautern
- 67659 Kaiserslautern
- 68219 Mannheim
- 73479 Ellwangen
- 77656 Offenburg
- 78224 Singen
- 79108 Freiburg
- 79618 Rheinfelden
- 99098 Erfurt
Seminar | Format | Termin | Ort | Belegung | Info | Buchen | ||||||||||||||
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Berufsausbildung / Qualifizierungsmaßnahmen, Disponenten, Lenk- und Ruhezeiten, Recht, Spezialtraining für Kraftfahrer Der Digitale Fahrtenschreiber - Spezialseminar für Unternehmer, Fahrer und Disponenten |
06.06.2025 17:00 - 21:00 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteSeit dem 01. Mai 2006 ist für Neuzulassungen von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t zGM der Digitale Fahrtenschreiber Pflicht. Dies gilt auch für Fahrzeuge über 2,8 t zGM, wenn ein Anhänger gezogen werden soll. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) liefert, die, zum Betrieb des Gerätes notwendigen Karten an die Ausgabestellen der Länder. Unternehmer und Fahrer können entsprechende Anträge bei den zuständigen Stellen stellen. Wichtig ist, dass ein Fahrer ein Fahrzeug mit Digitalem Fahrtenschreiber nur führen darf, wenn er über eine Fahrerkarte verfügt. Ansonsten drohen Bußgelder. Dieses Seminar vermittelt zunächst den aktuellen Sachstand zu den wesentlichen Vorschriften des Verkehrssozialrechts mit ihren Neuerungen. Im Mittelpunkt steht dann eine praxisbezogene Unterweisung zur Bedienung des Digitalen Fahrtenschreibers, verbunden mit der Möglichkeit der Auswertung erzeugter Daten unter Zuhilfenahme der unterschiedlichen Ausdruckmöglichkeiten. Auf Wunsch kann ein Unterweisungsnachweis gemäß Art. 33 EU (VO) Nr. 165/2014 ausgestellt werden.
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