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Warum Brandschutzhelfer wichtig sind
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen und auszubilden, mindestens 5 % der Beschäftigten. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ziele der Ausbildung
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt praxisnahes Wissen und gibt den Teilnehmenden die Sicherheit, im Brandfall richtig zu handeln. Nach Abschluss sind Sie in der Lage:
✅ Entstehungsbrände schnell und effektiv zu bekämpfen
✅ Evakuierungsmaßnahmen durchzuführen und Personen zu retten
✅ Feuerlöscheinrichtungen sicher zu bedienen
✅ Die Feuerwehr zu alarmieren und einzuweisen
✅ Notfallmaßnahmen zur Brandverhütung zu ergreifen

Seminarinhalte
Theorie
- Grundsätze des Brandschutzes
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der
Brandbekämpfung - Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Handfeuerlöschern erfahren
Praxisnah & Effizient
Die Schulung dauert 5-6 Stunden und umfasst theoretische Inhalte sowie eine praktische Feuerlöschübung mit modernen Brandsimulatoren. Eine Auffrischung sollte alle 3 bis 5 Jahre erfolgen.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Alle Mitarbeitenden, die in Betrieben, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden.
Sichern Sie sich jetzt einen Platz in unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung und sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen!
Termine für die Brandschutzhelfer-Ausbildung
- 01139 Dresden
- 04356 Leipzig
- 04356 Leipzig
- 06126 Halle
- 09366 Niederdorf
- 10789 Berlin
- 14478 Potsdam
- 15236 Frankfurt (Oder)
- 20537 Hamburg
- 21337 Lüneburg
- 21684 Stade
- 24536 Neumünster
- 24539 Neumünster
- 26127 Oldenburg
- 26835 Brinkum
- 30177 Hannover
- 31137 Hildesheim
- 34123 Kassel
- 35578 Wetzlar
- 38179 Schwülper
- 39120 Magdeburg
- 40591 Düsseldorf
- 44379 Dortmund
- 45891 Gelsenkirchen
- 47167 Duisburg
- 48155 Münster
- 48599 Gronau
- 48653 Coesfeld
- 49090 Osnabrück
- 49545 Tecklenburg
- 50997 Köln
- 55120 Mainz
- 56072 Koblenz
- 56073 Koblenz
- 56073 Koblenz
- 58099 Hagen
- 58455 Witten
- 60487 Frankfurt/Main
- 60487 Frankfurt am Main
- 60489 Frankfurt/Main
- 65760 Eschborn
- 66117 Saarbrücken
- 66117 Saarbrücken
- 67071 Ludwigshafen
- 67659 Kaiserslautern
- 67659 Kaiserslautern
- 68219 Mannheim
- 73479 Ellwangen
- 77656 Offenburg
- 78224 Singen
- 79108 Freiburg
- 79618 Rheinfelden
- 99098 Erfurt
Seminar | Format | Termin | Ort | Belegung | Info | Buchen | ||||||||||||||
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum/r Brandschutzhelfer/in |
26.04.2025 08:30 - 17:15 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteBrandgefahr bedeutet für jedes Unternehmen und seine Mitarbeiter eine ernste Bedrohung. Die DGUV-Information 205-023 fordert eine ausreichende Anzahl. Wie viele es sein müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei geringer Gefährdung ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausreichend. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und zu benennen. Ziel des Seminars ist es, theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zu erforderlichen Sofortmaßnahmen im Brandfall und der entsprechenden Brandverhütung zu erlangen. Die Teilnehmer sollen nach Abschluss dieser Veranstaltung in der Lage sein, Grundtätigkeiten wie z.B. Bekämpfung von Entstehungsbränden, Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen, Kontrolle von Brandschutzvorrichtungen oder Rettung von Menschen aus Brandgefahren selbstständig nach Weisung durchzuführen. Eine Auffrischung sollte alle drei bis fünf Jahre erfolgen.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
05.05.2025 09:00 - 13:30 | 40591 Düsseldorf | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern*innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Sicherheitsbeauftragter-Grundseminar gem. § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 |
06.05.2025 - 07.05.2025 | 60487 Frankfurt am Main | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDer Sicherheitsbeauftragte (Sibe) hat sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstung zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter aufmerksam zu machen. Des Weiteren zählt es zu seinen Aufgaben, den Arbeitgeber auf betriebliche Mängel bezüglich des Arbeitsschutzes hinzuweisen und diesen bei der Umsetzung der durchzuführenden Maßnahmen zu unterstützen.Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern benötigen mindestens einen Sicherheitsbeauftragten (Sibe). Kurzübersicht der Themeninhalte: ? Arbeitsplatz ? Gefahr ? Gefährdung ? Unfall ? Gesetze, Verordnungen, Betriebssicherheits-verordnung, Vorschriften u. Regeln der Technik ? Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb ? Grundlagen der Arbeitssicherheit ? Persönliche Schutzausrüstung ? Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung) ? Elektrische Betriebsmittel (gem. DGUV V3) ? Brandschutz ? Flucht- und Rettungswege ? Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ? Fallstudien
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzhelfer*in gemäß ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" |
07.05.2025 08:00 - 12:30 | 56073 Koblenz | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteBrandschutzhelfer werden im Hinblick auf deren Aufgaben im Betrieb fachkundig unterwiesen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.Der/die Unternehmer*in hat gem. ASR A2.2 SGB eine ausreichende Anzahl seiner Mitarbeiter*innen (mindestens 5 % der Mitarbeiter*innen) in diesem Bereich zu schulen. Kurzübersicht der Themeninhalte: ? Grundzüge des Brandschutzes ? Betriebliche Brandschutzorganisation ? Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen ? Gefahren durch Brände ? Verhalten im Brandfall ? Praxisanteil (Feuerlöschübung)
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in |
10.05.2025 08:30 - 12:30 | 24539 Neumünster | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteIn diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus: Maßnahme gegen Brände Bekämpfung von Entstehungsbränden Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr Hilfe leisten bei der Evakuierung Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen Notfallmaßnahmen mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt Rechtliche Grundlagen: § 10 ArbSchG ArbStättV ASR A 2.2 DGUV Information 205-023 DGUV Vorschrift 1 § 22
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Fortbildung für bereits ausgebildete Brandschutzhelfer |
12.05.2025 09:00 - 13:30 | 40591 Düsseldorf | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteGemäß DGUV Information 205-023 ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. In unserem halbtägigen Lehrgang werden die bestehenden Kenntnisse aufgefrischt und über Neuerungen im Brandschutz informiert. Eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher ist mit enthalten.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzhelfer |
12.05.2025 09:00 - 17:00 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer Brandschutzhelfer ist im Falle eines Brandes dazu benannt, bestimmte und festgelegte Aufgaben zur Brandbekämpfung zu übernehmen. In unserer Ausbildung zum Brandschutzhelfer, werden Kenntnisse und Verhaltensweisen vermittelt, die im Brandfall notwendig sind. Dazu gehören die Grundlagen zur Vorbeugung eines Brandes bis hin zur Verwendung eines Handfeuerlöschers.Durch die Teilnahme an unserem Kurs kommen Sie Ihrer Verpflichtung aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2. Maßnahme gegen Brände.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zu Brandschutzhelfer:innen |
14.05.2025 09:00 - 12:00 | 99098 Erfurt | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteGemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) "Maßnahmen gegen Brände" müssen Sie als Arbeitgeber:in eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. In diesem Seminar werden den Teilnehmer:innen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion als Brandschutzhelfer:in vermittelt.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutz- und Räumungshelfer |
16.05.2025 09:00 - 16:00 | 40591 Düsseldorf | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit §10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern*innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten - Grundlehrgang |
02.06.2025 - 03.06.2025 | 50997 Köln | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDieser Lehrgang richtet sich an Personen die als Sicherheitsbeauftrage*r tätig werden wollen und beinhaltet die folgenden Themen:
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzhelfer |
16.06.2025 09:00 - 17:00 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer Brandschutzhelfer ist im Falle eines Brandes dazu benannt, bestimmte und festgelegte Aufgaben zur Brandbekämpfung zu übernehmen. In unserer Ausbildung zum Brandschutzhelfer, werden Kenntnisse und Verhaltensweisen vermittelt, die im Brandfall notwendig sind. Dazu gehören die Grundlagen zur Vorbeugung eines Brandes bis hin zur Verwendung eines Handfeuerlöschers.Durch die Teilnahme an unserem Kurs kommen Sie Ihrer Verpflichtung aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2. Maßnahme gegen Brände.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutz- und Evakuierungshelfer |
25.06.2025 08:00 - 13:00 | 68219 Mannheim | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutz- und Evakuierungshelfer |
25.06.2025 08:00 - 13:00 | 78224 Singen | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Sicherheitsbeauftragten-Fortbildung gem. § 20 DGUV Vorschrift 1 - Online-Seminar |
25.06.2025 08:00 - 17:00 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteACHTUNG - reines Online-SeminarVoraussetzung: Um an der Schulung aktiv teilnehmen zu können, ist ein internetverbundenes Endgerät (Laptop, PC oder Tablet) mit Lautsprechern und Mikrofon Voraussetzung. Eine Webcam (Kamera) ist Pflicht um die stetige Präsenz zu gewährleisten. Sicherheitsbeauftragte leistet durch ihren Einsatz einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Arbeits ? und Gesundheitsschutz im Betrieb. Des Weiteren zählt es zu deren Aufgaben, den/die Arbeitgeber/in und seine beauftragten Personen auf Mängel bezüglich des Arbeitsschutzes hinzuweisen und diesen bei der Umsetzung der durchzuführenden Maßnahmen zu unterstützen. Damit Sicherheitsbeauftragte auch weiterhin mit professionellem Profil ihre Aufgaben wahrnehmen können, ist eine 2-jährige Fortbildungspflicht gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 vorgesehen. Kurzübersicht der Themeninhalte: ? Arbeitsplatz ? Gefahr ? Gefährdung ? Unfall ? Gesetze, Verordnungen, Betriebssicherheits-verordnung, Vorschriften u. Regeln der Technik ? Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb ? Grundlagen der Arbeitssicherheit ? Persönliche Schutzausrüstung ? Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung) ? Elektrische Betriebsmittel (gem. DGUV V3) ? Brandschutz ? Flucht- und Rettungswege ? Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ? Fallstudien
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
26.06.2025 09:00 - 13:30 | 50997 Köln | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern*innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutz- und Evakuierungshelfer |
02.07.2025 08:00 - 13:00 | 79618 Rheinfelden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutz- und Evakuierungshelfer |
02.07.2025 08:00 - 13:00 | 79108 Freiburg | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in |
05.07.2025 08:30 - 12:30 | 24539 Neumünster | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteIn diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus: Maßnahme gegen Brände Bekämpfung von Entstehungsbränden Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr Hilfe leisten bei der Evakuierung Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen Notfallmaßnahmen mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt Rechtliche Grundlagen: § 10 ArbSchG ArbStättV ASR A 2.2 DGUV Information 205-023 DGUV Vorschrift 1 § 22
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzbeauftragter - Erstschulung |
21.07.2025 - 29.07.2025 | 68219 Mannheim | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
29.08.2025 09:00 - 13:30 | 40591 Düsseldorf | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern*innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum/r Brandschutzhelfer/in |
30.08.2025 08:30 - 17:15 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteBrandgefahr bedeutet für jedes Unternehmen und seine Mitarbeiter eine ernste Bedrohung. Die DGUV-Information 205-023 fordert eine ausreichende Anzahl. Wie viele es sein müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei geringer Gefährdung ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausreichend. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und zu benennen. Ziel des Seminars ist es, theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zu erforderlichen Sofortmaßnahmen im Brandfall und der entsprechenden Brandverhütung zu erlangen. Die Teilnehmer sollen nach Abschluss dieser Veranstaltung in der Lage sein, Grundtätigkeiten wie z.B. Bekämpfung von Entstehungsbränden, Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen, Kontrolle von Brandschutzvorrichtungen oder Rettung von Menschen aus Brandgefahren selbstständig nach Weisung durchzuführen. Eine Auffrischung sollte alle drei bis fünf Jahre erfolgen.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten - Grundlehrgang |
01.09.2025 - 02.09.2025 | 40591 Düsseldorf | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDieser Lehrgang richtet sich an Personen die als Sicherheitsbeauftrage*r tätig werden wollen und beinhaltet die folgenden Themen:
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Fortbildung für bereits ausgebildete Brandschutzhelfer |
08.09.2025 09:00 - 13:30 | 50997 Köln | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteGemäß DGUV Information 205-023 ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. In unserem halbtägigen Lehrgang werden die bestehenden Kenntnisse aufgefrischt und über Neuerungen im Brandschutz informiert. Eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher ist mit enthalten.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzhelfer |
15.09.2025 09:00 - 17:00 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer Brandschutzhelfer ist im Falle eines Brandes dazu benannt, bestimmte und festgelegte Aufgaben zur Brandbekämpfung zu übernehmen. In unserer Ausbildung zum Brandschutzhelfer, werden Kenntnisse und Verhaltensweisen vermittelt, die im Brandfall notwendig sind. Dazu gehören die Grundlagen zur Vorbeugung eines Brandes bis hin zur Verwendung eines Handfeuerlöschers.Durch die Teilnahme an unserem Kurs kommen Sie Ihrer Verpflichtung aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2. Maßnahme gegen Brände.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
15.09.2025 09:00 - 13:30 | 50997 Köln | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern*innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum/r Brandschutzhelfer/in |
20.09.2025 08:30 - 17:15 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteBrandgefahr bedeutet für jedes Unternehmen und seine Mitarbeiter eine ernste Bedrohung. Die DGUV-Information 205-023 fordert eine ausreichende Anzahl. Wie viele es sein müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei geringer Gefährdung ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausreichend. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und zu benennen. Ziel des Seminars ist es, theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zu erforderlichen Sofortmaßnahmen im Brandfall und der entsprechenden Brandverhütung zu erlangen. Die Teilnehmer sollen nach Abschluss dieser Veranstaltung in der Lage sein, Grundtätigkeiten wie z.B. Bekämpfung von Entstehungsbränden, Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen, Kontrolle von Brandschutzvorrichtungen oder Rettung von Menschen aus Brandgefahren selbstständig nach Weisung durchzuführen. Eine Auffrischung sollte alle drei bis fünf Jahre erfolgen.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
26.09.2025 09:00 - 13:30 | 47167 Duisburg | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern*innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in |
27.09.2025 08:30 - 12:30 | 24539 Neumünster | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteIn diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus: Maßnahme gegen Brände Bekämpfung von Entstehungsbränden Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr Hilfe leisten bei der Evakuierung Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen Notfallmaßnahmen mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt Rechtliche Grundlagen: § 10 ArbSchG ArbStättV ASR A 2.2 DGUV Information 205-023 DGUV Vorschrift 1 § 22
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzhelfer |
06.10.2025 09:00 - 17:00 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer Brandschutzhelfer ist im Falle eines Brandes dazu benannt, bestimmte und festgelegte Aufgaben zur Brandbekämpfung zu übernehmen. In unserer Ausbildung zum Brandschutzhelfer, werden Kenntnisse und Verhaltensweisen vermittelt, die im Brandfall notwendig sind. Dazu gehören die Grundlagen zur Vorbeugung eines Brandes bis hin zur Verwendung eines Handfeuerlöschers.Durch die Teilnahme an unserem Kurs kommen Sie Ihrer Verpflichtung aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2. Maßnahme gegen Brände.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten - Grundlehrgang |
07.10.2025 - 08.10.2025 | 50997 Köln | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDieser Lehrgang richtet sich an Personen die als Sicherheitsbeauftrage*r tätig werden wollen und beinhaltet die folgenden Themen:
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Sicherheitsbeauftragten-Grundseminar gem. § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 |
08.10.2025 - 09.10.2025 | 56073 Koblenz | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteDer/die Sicherheitsbeauftragte (Sibe) hat sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstung zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter aufmerksam zu machen. Des Weiteren zählt es zu seinen/ihren Aufgaben, den/die Arbeitgeber/in auf betriebliche Mängel bezüglich des Arbeitsschutzes hinzuweisen und diesen bei der Umsetzung der durchzuführenden Maßnahmen zu unterstützen.Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern benötigen mindestens eine/n Sicherheitsbeauftragte/n (Sibe). Kurzübersicht der Themeninhalte: ? Arbeitsplatz ? Gefahr ? Gefährdung ? Unfall ? Gesetze, Verordnungen, Betriebssicherheits-verordnung, Vorschriften u. Regeln der Technik ? Der Sicherheitsbeauftragte: Stellung, Aufgaben und Rechte im Betrieb ? Grundlagen der Arbeitssicherheit ? Persönliche Schutzausrüstung ? Gefährliche Arbeitsstoffe (Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung) ? Elektrische Betriebsmittel (gem. DGUV V3) ? Brandschutz ? Flucht- und Rettungswege ? Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ? Fallstudien
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutz- und Räumungshelfer |
10.10.2025 09:00 - 16:00 | 40591 Düsseldorf | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit §10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern*innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutz- und Evakuierungshelfer |
15.10.2025 08:00 - 13:00 | 79108 Freiburg | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutz- und Evakuierungshelfer |
22.10.2025 08:00 - 13:00 | 68219 Mannheim | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutz- und Evakuierungshelfer |
22.10.2025 08:00 - 13:00 | 79618 Rheinfelden | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
27.10.2025 09:00 - 13:30 | 40591 Düsseldorf | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern*innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzhelfer*in gemäß ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" |
29.10.2025 08:00 - 12:30 | 56073 Koblenz | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteBrandschutzhelfer werden im Hinblick auf deren Aufgaben im Betrieb fachkundig unterwiesen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.Der/die Unternehmer*in hat gem. ASR A2.2 SGB eine ausreichende Anzahl seiner Mitarbeiter*innen (mindestens 5 % der Mitarbeiter*innen) in diesem Bereich zu schulen. Kurzübersicht der Themeninhalte: ? Grundzüge des Brandschutzes ? Betriebliche Brandschutzorganisation ? Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen ? Gefahren durch Brände ? Verhalten im Brandfall ? Praxisanteil (Feuerlöschübung)
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzhelfer |
03.11.2025 09:00 - 17:00 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer Brandschutzhelfer ist im Falle eines Brandes dazu benannt, bestimmte und festgelegte Aufgaben zur Brandbekämpfung zu übernehmen. In unserer Ausbildung zum Brandschutzhelfer, werden Kenntnisse und Verhaltensweisen vermittelt, die im Brandfall notwendig sind. Dazu gehören die Grundlagen zur Vorbeugung eines Brandes bis hin zur Verwendung eines Handfeuerlöschers.Durch die Teilnahme an unserem Kurs kommen Sie Ihrer Verpflichtung aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2. Maßnahme gegen Brände.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
04.11.2025 09:00 - 13:30 | 50997 Köln | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern*innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Fortbildung für bereits ausgebildete Brandschutzhelfer |
06.11.2025 09:00 - 13:30 | 40591 Düsseldorf | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteGemäß DGUV Information 205-023 ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. In unserem halbtägigen Lehrgang werden die bestehenden Kenntnisse aufgefrischt und über Neuerungen im Brandschutz informiert. Eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher ist mit enthalten.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutz- und Evakuierungshelfer |
12.11.2025 08:00 - 13:00 | 78224 Singen | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
Seminarinhalte
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum/r Brandschutzhelfer/in |
22.11.2025 08:30 - 17:15 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteBrandgefahr bedeutet für jedes Unternehmen und seine Mitarbeiter eine ernste Bedrohung. Die DGUV-Information 205-023 fordert eine ausreichende Anzahl. Wie viele es sein müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei geringer Gefährdung ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausreichend. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und zu benennen. Ziel des Seminars ist es, theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zu erforderlichen Sofortmaßnahmen im Brandfall und der entsprechenden Brandverhütung zu erlangen. Die Teilnehmer sollen nach Abschluss dieser Veranstaltung in der Lage sein, Grundtätigkeiten wie z.B. Bekämpfung von Entstehungsbränden, Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen, Kontrolle von Brandschutzvorrichtungen oder Rettung von Menschen aus Brandgefahren selbstständig nach Weisung durchzuführen. Eine Auffrischung sollte alle drei bis fünf Jahre erfolgen.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten - Grundlehrgang (Online) |
24.11.2025 - 25.11.2025 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDieser Lehrgang richtet sich an Personen die als Sicherheitsbeauftrage*r tätig werden wollen und beinhaltet die folgenden Themen:
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in inkl. Evakuierungshelfer*in |
29.11.2025 08:30 - 12:30 | 24539 Neumünster | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteIn diesem Seminar werden den Teilnehmenden alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) vermittelt.Gemäß § 10 Abs. 1 ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Des Weiteren muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. (Gemäß Arbeitsstättenrichtlinien 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) Daher bilden wir sie in folgenden Aufgaben aus: Maßnahme gegen Brände Bekämpfung von Entstehungsbränden Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr Hilfe leisten bei der Evakuierung Bewegungseingeschränkte Personen aus dem Gebäude helfen Notfallmaßnahmen mit einem Brandsimulator werden praktische Löschübungen durchgeführt Rechtliche Grundlagen: § 10 ArbSchG ArbStättV ASR A 2.2 DGUV Information 205-023 DGUV Vorschrift 1 § 22
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Ausbildung zum Brandschutzhelfer |
01.12.2025 09:00 - 13:30 | 40591 Düsseldorf | Mehr erfahren | |||||||||||||||||
SeminarinhalteBedingt durch aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht in Verbindung mit § 10 AbSchG (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) wird vom Unternehmer jetzt verbindlich die Vorhaltung und Ausbildung von Brandschutzhelfern*innen (im Regelfall 5 % der Beschäftigten) gefordert. Unser eintägiger Lehrgang schließt eine praktische Feuerlöschübung und die Einweisung in Handfeuerlöscher mit ein.
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Arbeitssicherheit / Sicherheitstechnik Brandschutzhelfer |
08.12.2025 09:00 - 17:00 | Mehr erfahren | ||||||||||||||||||
SeminarinhalteDer Brandschutzhelfer ist im Falle eines Brandes dazu benannt, bestimmte und festgelegte Aufgaben zur Brandbekämpfung zu übernehmen. In unserer Ausbildung zum Brandschutzhelfer, werden Kenntnisse und Verhaltensweisen vermittelt, die im Brandfall notwendig sind. Dazu gehören die Grundlagen zur Vorbeugung eines Brandes bis hin zur Verwendung eines Handfeuerlöschers.Durch die Teilnahme an unserem Kurs kommen Sie Ihrer Verpflichtung aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2. Maßnahme gegen Brände.
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