In den Niederlanden wird zum 1. März 2020 ein elektronisches Meldesystem für Arbeitnehmer, die vorübergehend in die Niederlande entsandt werden, eingeführt.
Was bedeutet dies im Einzelnen:
- Betroffen von dieser Meldepflicht sind auch Fahrer im Straßengüterverkehr, die bilaterale Beförderungen mit den Niederlanden oder Kabotage-Beförderungen in den Niederlanden durchführen.
- Transitverkehre durch die Niederlande sind ausgenommen.
- Fahrer, die in die NIederlande entsandt werden, müssen nur einmal pro Jahr gemeldet werden.
- Der niederländische Mindestlohn und die niederländischen Arbeitsbedingungen sind für die Dauer der Entsendung einzuhalten.
- Die Meldepflicht gilt auch für selbstfahrende Unternehmer.
- Die Meldung hat elektronisch über die Webseite Posted Worker zu erfolgen, die teilweise auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht.
- Einsätze, die vor dem 01.03.2020 angefangen haben, müssen nicht nachgemeldet werden.
- Der entsendete Fahrer kann als Kontaktperson für die niederländischen Behörden angegeben werden.
- Die elektronische Meldung erfolgt eigenständig durch den entsendenden Arbeitgeber.
- Zusätzliche weiterführende Informationen