Zum 3. September 2020 ist in Frankreich eine neue Verordnung in Kraft getreten, wonach den Fahrern von Fahrzeugen unter 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht das Verbringen der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit in der Kabine des Fahrzeugs untersagt wird. Verstöße werden mit einer Geldbuße von 750 Euro geahndet.
Ebenso untersagt ist das Verbringen der Ruhezeit in einer Unterkunft, die gesundheitsrelevante Sicherheits-, Komfort- und Hygienebedingungen nicht berücksichtigt. Des Weiteren sind Fahrer von Kleintransportern verpflichtet, ihre Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen. Die Fahrer müssen somit nachweisen, dass sie die Ruhepause außerhalb des Fahrzeuges unter angemessenen Sicherheits-, Komfort- und Hygienebedingungen verbracht haben.
Quelle: www.legifrance.gouv.fr