Seit dem 01. Juli 2020 dürfen nur noch Lkw und Busse über 3,5 t zGM, die am oder nach dem 01. Oktober 2009 erstmals zugelassen wurden, bzw. Lkw und Busse, die mindestens dem EuroV oder EEV Standard entsprechen, – auch wenn sie vor dem 01. Oktober 2009 zugelassen wurden in die Umweltzonen von Kopenhagen, Frederiksberg, Aalborg, Odense und Aarhus einfahren.
Ein im Ausland zugelassener Lkw oder Bus, der vor dem 01. Oktober 2009 erstmals zugelassen wurde und mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurde, und/oder die entsprechende Euroschadstoffnorm erfüllt, muss für das dänische System registriert werden auch wenn das Fahrzeug bereits registriert war. Eine Registrierung ist hier möglich.
Seit dem 01. Juli 2020 wurde außerdem die bisher notwendigen Plaketten für die Umweltzonen abgeschafft. Ab sofort ist eine Umweltzonenplakette nicht mehr nötig, da die Einfahrt in die Umweltzonen nicht mehr durch den Nachweis einer Umweltzonenplakette kontrolliert wird. Es wurde ein kamerabasiertes Kontrollsystem eingerichtet, das anhand der KfzKennzeichen überprüft, ob ein Fahrzeug berechtigt ist, in die Umweltzone einzufahren.
Kleinere Lkw bis 3,5 t zGM dürfen seit 01. Juli 2020 nur noch in die Umweltzonen einfahren, sofern sie am 01. Januar 2007 oder später erstmals zugelassen wurden.
Bis 30. September 2020 sollen keine Bußgelder, die auf dem kamerabasierten Kennzeichenerkennungssystem beruhen, an Fahrzeughalter erteilt werden. Anstatt dessen erhalten Fahrzeughalter eine kostenfreie Verwarnung. Allerdings kann die Polizei bei Verstößen gegen die Umweltzonen Bußgelder vor Ort ausstellen.
Weitere deutschsprachige Informationen können auf der Internetseite der dänischen Umweltzone gefunden werden.