Ab 1. Juli 2024 erweitert sich die Mautpflicht auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm), die im Güterverkehr genutzt werden.
Ausnahme für Handwerksbetriebe
Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Handwerksbetriebe: Sofern diese Fahrzeuge Materialien, Ausrüstungen und Maschinen oder handwerklich gefertigte Güter transportieren, die im eigenen Betrieb genutzt, hergestellt oder bearbeitet werden, sind sie von der Maut befreit. Diese Regelung, bekannt als "Handwerkerausnahme", setzt voraus, dass die Fahrten nicht dem gewerblichen Güterverkehr zuzuordnen sind.