Aktuell haben alle deutschen Bundesländer die aufgrund der Corona-Krise vorgenommene Aussetzung der Kontrollen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW aufgehoben. Somit gelten in allen deutschen Bundesländern wieder die üblichen Regelungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt nun in einem Erlass eine Ausnahme vom LKW-Fahrverbot am nicht bundeseinheitlichen Feiertag Allerheiligen (01.November). In den Jahren 2020-2025 ist das LKW-Fahrverbot an diesem Tag zwischen 0-6 Uhr ausgesetzt.
Darüber hinaus gibt es drei Streckenabschnitte, bei denen die Durchfahrt an Allerheiligen zusätzlich auch zwischen 6-22 Uhr gestattet ist:
- A1: Vom Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück durch einen Landesteil Niedersachsens bis zu der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Osnabrück-Nord und in entgegengesetzter Richtung.
- A2: Vom Autobahnkreuz Bad Oeynhausen bis zu der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Bad Eilsen und in entgegengesetzter Richtung.
- A30: Von der Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen im Bereich der Anschlussstelle Rheine-Nord bis zu der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen im Bereich der Anschlussstelle Hasbergen-Gaste sowie von der Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen im Bereich der Anschlussstelle Bruchmühlen bis zum Autobahnkreuz Bad Oeynhausen (Autobahn A 2) und in entgegengesetzter Richtung.
Quelle: BGL