Bitte beachten Sie, dass die Förderperiode am 7. Januar 2020 beginnt. Da das Budget 2019 vollständig abgerufen wurde und für 2020 eine Mittelkürzung um 40 Mio. € vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, gehen wir davon aus, dass ein Run auf die Fördergelder zu Beginn der Antragsfrist einsetzen wird und empfehlen, Förderanträge in der jeweiligen maximalen Höhe schnellstmöglich zu beantragen. Wie jedes Jahr gilt auch 2020 das Windhundverfahren!
Zusätzliche Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Sie in unseren Webinaren am 09. Januar und am 21. Januar!