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Letzte Änderung: 09.12.2021
Frachtführer:innen im Straßenverkehr befassen sich mit der Beförderung von Gütern aller Art. Diese Güter sind vielfältigen Risiken ausgesetzt. Wenn die LKW-Ladung im Straßengraben landet, die übernommenen Sendungen beschädigt werden oder verloren gehen, eine Lieferfrist überschritten wird, sind die Transportunternehmer:innen für den Schaden verantwortlich.
Gemäß den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetztes (GüKG) besteht eine Versicherungspflicht in Deutschland für eine Frachtführer-Haftungsversicherung, wenn Sie geschäftsmäßig gegen Entgelt fremde Güter befördern und dabei Kraftfahrzeuge verwendet werden, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. Soweit die gesetzlichen Vorgaben.
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