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Letzte Änderung: 11.11.2021
In der Slowakischen Republik gilt auf den Autobahnen und bestimmten Schnellstraßen Mautpflicht (slowakisch mýto). Mautfreie Autobahnabschnitte sind mit einem Schild mit der Aufschrift "BEZ UHRADY" gekennzeichnet.
- Für das gesamte slowakische Straßennetz ist ganzjährig das Einschalten der Abblendleuchten während des Fahrzeugbetriebs vorgeschrieben.
- In der Winterzeit vom 15. November bis 31. März müssen LKW über 3,5 t zGG mit Winterreifen ausgerüstet sein (M+S, M.S oder M&S- Kennung). Im gleichen Zeitraum müssen alle Straßenfahrzeuge für den Güterverkehr über 12 t zGG Schneeketten an Bord mitführen.
- Für LKW über 7,5 t zGG besteht ein generelles Überholverbot auf Autobahnen und Schnellstraßen.
- Eine Warmweste muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Slowakei | Geschwindigkeit |
innerhalb geschlossener Ortschaften | 50 km/h |
außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf vierspurigen Schnellstraßen und Autobahnen | 90 km/h |