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Letzte Änderung: 13.05.2022
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Mindestabstand
Lkw und Fahrzeugkombinationen über 3,5 t zGG müssen außerhalb geschlossener Ortschaften einen Mindestabstand von 100 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.
Tagsüber mit Licht
Die Fahrer:innen von Motorfahrzeugen sind verpflichtet, auch tagsüber mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht zu fahren
Tunnelvorschriften
Bei der Beförderung von gefährlichen Gütern bestehen in einigen schweizer Tunnel Beschränkungen. So ist in vielen Fällen eine Genehmigung erforderlich bzw. die Tunneldurchfahrt mit bestimmten Gütern grundsätzlich untersagt. Einzelheiten sind in Anhang 2 der schweizerischen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (SDR) geregelt. Eine Aufstellung der betroffenen Tunnel und Gefahrgutklassen ist im Internet unter www.astra.admin.ch abrufbar.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Schweiz | Geschwindigkeit |
innerhalb geschlossener Ortschaften | 50 km/h |
außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autobahnen und Schnellstraßen | 80 km/h |
außerhalb geschlossener Ortschaften auf den übrigen Straßen | 80 km/h |