Mautharmonisierung
Letzte Änderung: 29.01.2024
Was ist Mautharmonisierung?
Mit der Einführung der streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge in Deutschland (2005) wurde eine Harmonisierung fiskalischer Wettbewerbsbedingungen beschlossen. Umgesetzt wurde diese ab 2009 in Form von Förderprogrammen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Die Fördermittelmaßnahmen sind zielgerichtet (zum Beispiel Umweltschutz, Erhöhung der Sicherheit) und können beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) online beantragt werden. Hierbei unterstützt die SVG ihre Kunden.
BALM-Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (US) - vormals De-minimis
Innerhalb des Förderprogramms Umweltschutz und Sicherheit werden De-minimis-Beihilfen für fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gewährt. Die jährliche Zuwendung beträgt maximal 33.000 Euro je Antrag stellendes Unternehmen. Richtlinie De-minimis
BALM-Förderprogramm Ausbildung
Gefördert werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin schaffen. Je Ausbildungsverhältnis zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin werden als zuwendungsfähige Kosten pauschal 50.000 Euro pro Unternehmen anerkannt. Im ersten Ausbildungsjahr 21.700 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 15.200 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 13.100 Euro. Richtlinie Ausbildung
BALM-Förderprogramm Weiterbildung
Gefördert werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die überobligatorische allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gemäß dem Maßnahmenkatalog der Richtlinie Weiterbildung durchführen. Der Förderhöchstsatz berechnet sich aus der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge x Fördersatz. Dieser beträgt bis zu 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen, bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und bis zu 750 Euro bei anderen Antragstellern. Richtlinie Weiterbildung
Darüber gibt es über das BALM das Förderprogramm "Abbiegeassistent". Dieses gilt aber nicht nur für das Transportgewerbe und ist insofern nicht der "Mautharmonisierung" hinzuzurechnen.
Unterstützung und fachlichen Rat für die Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer SVG.