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Letzte Änderung: 09.12.2021
Krankenfahrtenabrechnung ist eine Dienstleistung für Taxi- und Mietwagenunternehmen.
Diese Unternehmen führen Personentransporte zu Ärzten und Ärztinnen, Krankenhäusern, Rehakliniken und Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen durch. Die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rententräger zahlen einem gesetzlich festgelegten Personenkreis die Fahrten zu bestimmten Behandlungen. Dazu erstellt der Arzt oder die Ärztin eine "Verordnung einer Krankenbeförderung".
Mit dieser Verordnung fahren Unternehmer:innen Patientinnen oder Patienten und müssen dann die vertraglich vereinbarte Fahrvergütung den Kostenträgern in Rechnung stellen.
Diese Rechnungsstellung muss in der Regel von einem elektronischen Datentransfer begleitet werden und zudem die Urbelege postalisch verschickt werden. Der Zeitaufwand dafür ist relativ hoch.
Zudem erfolgt der Rechnungsausgleich durch die Kostenträger erst mit ziemlicher Verzögerung.
Hier schaltet sich das Kompetenz-Center Krankenfahrten ein.
Die/ der Taxi-/Mietwagenunternehmer:in schickt ihre/ seine Verordnungen mit Fahrbescheinigungen an die SVG. Diese erstellt die Rechnungen an die Kostenträger, übermittelt die Daten per DTA (Datenträgeraustausch) und versendet die Belege postalisch.
Die errechnete Abrechnungssumme wird der/ dem Unternehmer:in innerhalb von 3 Arbeitstagen unter Abzug der Verarbeitungsgebühr und eventueller Rückbelastungen durch die Kostenträger in Vorkasse überwiesen. Der/ die Unternehmer:in verfügt also unmittelbar über die Liquidität aus den durchgeführten Fahrten.