Großbritannien Länderinformationen
Letzte Änderung: 05.08.2022
Rauchverbot in LKW in Schottland
Seit 2006 dürfen Berufskraftfahrer:innen in Schottland in ihren Autos nicht mehr rauchen. Es ist dort ein Gesetz in Kraft getreten, welches das Rauchen am Arbeitsplatz verbietet. Dies gilt auch für ausländische Fahrzeuge!
London/Straßenbenutzungsgebühr
Im Stadtzentrum von London wird seit 2003 eine Straßenbenutzungsgebühr (Central London Congestion Charging) erhoben. Die Gebühr von 10,-- £ pro Tag ist jeweils von Montags bis Freitags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu entrichten. Die Gebühr wird fällig, wenn das Gebiet innerhalb der Inner Ring Road im Stadtzentrum Londons befahren wird. Gebührpflichtig sind Pkw, Busse und Lastkraftwagen.
Die Gebühr kann mit einer Kreditkarte entweder per Internet unter www.cclondon.com oder per Telefon unter der Nr.: 0044/(0)845/9001234 entrichtet werden. Weitere Möglichkeiten der Bezahlung der Straßenbenutzungsgebühr bestehen bei allen Postämtern im Stadtzentrum, an Automaten, die sich im allgemeinen auf großen Parkplätzen befinden, sowie bestimmten Tankstellen. Für Fahrzeuge, die regelmäßig in die gebührenpflichtige Zone einfahren, besteht die Möglichkeit bei der Stadtverwaltung unter der angegebenen Telefonnummer registriert zu werden und wöchentlich bzw. monatlich die Gebühr zu entrichten. Mautstationen zur Entrichtung der Straßenbenutzungsgebühr wird es nicht geben. Um die Einhaltung der Gebührenverordnung zu überwachen, hat die Stadtverwaltung modernste Kameratechnik installiert. Diese ermöglichst eine fast lückenlose Kontrolle der Fahrzeuge und überprüft anhand der Kfz-Kennzeichen, ob die Fahrzeuge die Straßenbenutzungsgebühr bereits entrichtet haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Halter oder die Halterin des Fahrzeuges mit einem Bußgeld belangt.
Maut
Die SVG-Kunden können zur Bezahlung der Maut die SVG/DKV-Servicekarte oder unserer SVG/ euroShell-Card entweder direkt vor Ort am Point of Sale (u.a. direkt auf Fähren und an einigen Tankstellen) oder per Online-Account nutzen. Die Einrichtung eines Online-Mautkontos ist seit dem 17.März 2014 möglich.
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Illegale Einwanderung
Wie der britische Verband RHA mitteilt, tritt am 08. Dezember 2002 in Großbritannien ein neues Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung in Kraft. Die bisherigen Regelungen die vorsahen, dass bei Auffinden von illegalen Einwanderinnen und Einwanderern auf den Fahrzeugen die britischen Einwanderungsbehörden ein Bußgeld erheben, bleiben im Grundsatz bestehen.
Folgende Änderungen sind im neuen Einwanderungs- und Asylgesetz von 2002 vorgesehen:
Ab dem 08. Dezember 2002 beträgt das Bußgeld bis zu 2.000,-- GBP für jeden aufgefundenen illegalen Einwandernden. In Zukunft hat jedoch die Einwanderungsbehörde einen Ermessensspielraum und kann je nach Schwere des Vorfalls auch ein Bußgeld unter 2.000,-- GBP pro festgestellten illegalen Einwandernden festsetzen. Neu ist auch, dass in Zukunft sowohl Fahrer:in als auch Transportunternehmen haftbar gemacht werden können, je nachdem, wer den entscheidenden Tatbeitrag zur illegalen Einwanderung geleistet hat. Wird ein Bußgeld gegen den Fahrenden festgesetzt, so kann aber gleichwohl auch der Transportunternehmer bzw. Fahrzeughalter für die Zahlung haftbar gemacht werden, wenn die Fahrenden nicht zahlen. Neu ist auch, dass die britischen Einwanderungsbehörden gemäß der neuen Gesetzgebung sowohl die Fahrenden als auch den Transportunternehmer mit einem Bußgeld belegen können, sollte mehr als eine „verantwortliche Person“ festgestellt werden.
Das britische Innenministerium hat einen neuen Verhaltenscodex (Code of Practice) herausgegeben. Die darin enthaltenen Verhaltensregeln für Fahrende und Transportunternehmer müssen strengstens eingehalten werden.
Der britische Verband empfiehlt allen im Großbritannienverkehr tätigen Fahrenden und Transportunternehmen, die möglichen Sicherheitsmaßnahmen, wie Ausfüllen der Checkliste, Verschließen des Fahrzeuges, CO2-Kontrollen in den Häfen etc., genauestens durchzuführen und nachzuweisen. Nur mit dem lückenlosen Nachweis dieser Kontrollen sehen die britischen Einwanderungsbehörden bei Feststellung von illegalen Einwanderern von der Erhebung von Bußgeldern ab. Die bereits bekannten Dokumente in aktueller Fassung, die vom britischen Verband RHA in Zusammenarbeit mit dem britischen Innenministerium nochmals überarbeitet wurden in deutscher und englischer Sprache:
- Aufstellung der Sicherheitsvorkehrungen und Anweisungen für den Fahrenden
- Fahrzeugsicherheitscheckliste
- Versenderzertifikat, Angaben über Verschluss und Plombe
Die britischen Einwanderungsbehörden haben des weiteren angekündigt in den nächsten Tagen Richtlinien für Befördernde zu veröffentlichen. Diese werden wir Ihnen sobald sie uns vorliegen zur Verfügung stellen.
Von großer Bedeutung wird in Zukunft sein, dass Transportunternehmer:innen nachweisen können, dass sie Fahrende entsprechend der britischen Gesetzgebung eingewiesen haben. So sollten Fahrende falls Absender nicht bereit sind, das Versenderzertifikat zu unterschreiben, einen entsprechenden Vermerk in dem Dokument machen. Ebenso sollten Unternehmer:innen um sicher zu sein, dass Fahrende die entsprechenden Vorschriften einhalten, denFahrenden das Ausfüllen der Checkliste erläutern und erklären. Um Nachweisen zu können, dass ein Sicherheitssystem im Unternehmen implementiert wurde, sollten sich Transportunternehmer:innen vom Fahrer schriftlich bestätigen lassen, dass eine Einweisung in die Handhabung dieser Dokumente erfolgt ist.
Der britische Verband RHA weist darauf hin, dass derzeit freiwillige CO2-Kontrollen und andere Kontrollen in den Fährhäfen von Calais, am Eurotunnel, in Dünkirchen, Zeebrügge und Cherbourg stattfinden. In diesen Fällen sollten sich die Fahrenden unbedingt eine schriftliche Bestätigung über die durchgeführte Kontrolle aushändigen lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Reederei P & O in Calais derzeit keine Bestätigungen über CO2-Kontrollen ausgestellt werden, da hier Kontrollen für alle Fahrzeuge vorgeschrieben sind.