EU-Richtlinien und Verordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Letzte Änderung: 10.08.2022
Die EU-Richtlinien und -Verordnungen nach Artikel 153 AEUV, „Grundlagen zu Sicherheit, Hygiene, Gesundheit am Arbeitsplatz“, geben Mindestanforderungen an den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Die Umsetzung des Artikels 153 AEUV auf Ebene der Bundesrepublik Deutschland erfolgt durch die Rahmen-Richtlinie 89/391/EWG –„Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit“, wobei das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine direkte Übernahme der Richtlinie ist.
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