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Standort wählenEEN - Förderprogramm Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge
Letzte Änderung: 05.01.2023
Für die Anschaffung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen können Unternehmen Förderungen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) abrufen. Berechtigt sind Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 t durchführen. Gefördert in Form von Zuschüssen werden alternative Antriebe mit Flüssig- oder Erdgas sowie für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Die maximale Fördersumme pro Unternehmen beträgt 500.000 EUR pro Jahr. Die Anträge müssen vor einer verbindlichen Fahrzeugbestellung, dem Abschluss eines Kaufvertrages oder einem Gebrauchsüberlassungsvertrages gestellt werden. Das Bundesamt für Güterverkehr bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs, maßgeblich hierbei ist das Datum, zu dem der Antrag vollständig vorliegt. Das Förderprogramm ist bis zum Ende des Jahres 2020 begrenzt.