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Letzte Änderung: 25.09.2024
In allen EU-Ländern müssen bereits seit 2006 in erstmals zugelassene LKW über 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als acht Fahrgastsitzen digitale Tachographen verbaut sein.
Tipps für Unternehmen
Das Kfz-Kennzeichen muss spätestens 14 Tage nach Zulassung des Fahrzeuges durch eine autorisierte Werkstatt in den digitalen Tachografen eingegeben werden. Nutzen Sie den Werkstattaufenthalt gleich zum Einbau einer OBU, um Standzeiten zu verringern.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Unternehmen mit der Unternehmenskarte am digitalen Tachografen anmelden. Bei VDO (Continental) erfolgt die Anmeldung durch Stecken der Unternehmenskarte automatisch. Bei Stoneridge Tachografen muss das Unternehmen bei gesteckter Unternehmenskarte im Menü des Tachografen gesperrt werden.
Die Daten der Fahrerkarte müssen spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden.
Die Daten der Massenspeicher müssen spätestens alle 90 Tage ausgelesen werden.
Die Speicherung der Daten auf zwei getrennten Datenträgern muss zur Prüfung von „Lenk- und Ruhezeiten“ für ein Jahr erfolgen. Werden die Daten auch zur Aufzeichnung der Arbeitszeit verwendet, beträgt die Aufbewahrungsfrist zwei Jahre.
Die Daten müssen mit einer geeigneten Software ausgewertet werden. Hier hat die verantwortliche Person folgende Pflichten zu erfüllen:
- Überprüfung Lenk- und Ruhezeiten
- Überprüfung Arbeitszeitgesetz
- Überprüfung der vollständigen Landesangaben
- Überprüfung von manuellen Nachträgen
- Überprüfung der Anmeldung des Unternehmens
- Überprüfung der Vollständigkeit aller Daten
- Überprüfung der Unterweisungspflicht des Fahrpersonals
- Überprüfung des korrekt angelegten Kennzeichens im digitalen Kontrollgerät
- Überprüfung der regelmäßigen Überprüfungen durch die Werkstatt (Tachoprüfung)
- Überprüfung von Fahrten ohne Fahrerkarte
- Überprüfung ob in allen Fahrzeugen Druckerpapier vorhanden ist
Unter folgenden Bedingungen darf das Fahrzeug ohne Fahrerkarte bewegt werden:
- Fahrerkarte ist defekt
- Fahrerkarte ist verloren gegangen
- Fahrerkarte wurde gestohlen
Trifft einer dieser drei Gründe zu, darf das Fahrzeug 15 Tage ohne Fahrerkarte bewegt werden. Innerhalb von 7 Kalendertagen muss eine neue Fahrerkarte beantragt werden.
Wird das Fahrzeug ohne Fahrerkarte bewegt, muss vom Fahrpersonal bei Arbeitsbeginn und bei Arbeitsende ein Tagesausdruck erstellt werden. Dieser Tagesausdruck ist zu personalisieren. Der Ausdruck ist für 28 Tage im Fahrzeug mitzuführen und muss danach im Unternehmen archiviert werden.
Folgenden Ablauf sollten Fahrerinnen und Fahrer bei Fahrtbeginn beachten:
- Stecken der Fahrerkarte in Schacht eins (links) / Beifahrer stecken die Karte in Schacht zwei (rechts)
- Manuellen Nachtrag durchführen
- Landesangabe bestätigen
- Zeitgruppenschalter auf Arbeitszeit stellen und Abfahrtskontrolle durchführen
- Abfahrt
Während der Arbeitszeit achten Fahrerinnen und Fahrer auf die korrekte Einstellung des Zeitgruppenschalters.
Bei doppelter Besetzung müssen bei einem Fahrerwechsel auch die Fahrerkarten gewechselt werden. D.h., Fahrer:innen des Fahrzeugs haben ihre Karte immer in Schacht eins (links).
Bei Arbeitsende entnehmen Fahrer:innen die Fahrerkarte und bestätigen dabei die Landesangabe.
Eventuell wird ein Tagesausdruck erstellt um „besondere Vorkommnisse“ zu dokumentieren.
Achtung: Landesangaben bei Grenzübertritt seit 02.02.2022
Seit 2. Februar 2022 sind Fahrende auch dazu verpflichtet, das entsprechende Land nach Überqueren einer Grenze eines Mitgliedstaats einzugeben. Diese Landesangabe hat am ersten möglichen Haltepunkt an oder nach der Grenze zu erfolgen. Wird die Grenze mit dem Schiff oder der Bahn überquert, so muss das Symbol des Landes im Ankunftsbahnhof oder -hafen erfolgen. Bereits seit 21. August 2020 besteht die Verpflichtung, die Landesangaben bei analogem Fahrtenschreiber handschriftlich auf der Tachoscheibe durchzuführen.
Funktionsstörung:
Tritt im laufenden Fahrbetrieb eine Störung am digitalen Kontrollgerät auf, ist diese, sobald die Umstände dies gestatten, durch eine autorisierte Werkstatt zu beheben. Sollte eine Rückkehr zum Unternehmen innerhalb einer Woche nach Eintritt des Problems nicht möglich sein, ist unterwegs eine autorisierte Werkstatt aufzusuchen. Während der Störung dokumentieren Fahrende alle Angaben auf der Rückseite des Druckerpapiers mittels abgedrucktem „Tageskontrollblatt“. Diese Dokumentationen sind von den Fahrenden zu personalisieren.
Mietfahrzeuge:
Der Mietende stellt sicher, dass bei Fahrzeugübernahme die Anmeldung des Unternehmens per Unternehmenskarte erfolgt. Das Fahrzeug ist während des Mietzeitraums regelmäßig auszulesen. Am Ende des Mietzeitraums muss das Fahrzeug ausgelesen und abgemeldet werden.
Ist dies in begründeten Ausnahmefällen nicht möglich, muss der Mietzeitraumbeginn und das Mietzeitraumende durch einen Tagesausdruck fixiert werden. Diese Ausdrucke sind im Unternehmen ein Jahr zu archivieren. Der Mietende kann anhand der Ausdrucke einen Download von Vermietenden verlangen.
Unterweisungspflicht:
Unternehmen sind laut EU Verordnung 2014/165 Art. 33 dazu verpflichtet das Fahrpersonal zu unterweisen. Hier der Wortlaut: „Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass das Fahrpersonal hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen wird, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass das Fahrpersonal den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwendet, und gibt seinem Fahrpersonal keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.“
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