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Warum Brandschutzhelfer wichtig sind
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“) ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen und auszubilden, mindestens 5 % der Beschäftigten. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ziele der Ausbildung
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer vermittelt praxisnahes Wissen und gibt den Teilnehmenden die Sicherheit, im Brandfall richtig zu handeln. Nach Abschluss sind Sie in der Lage:
✅ Entstehungsbrände schnell und effektiv zu bekämpfen
✅ Evakuierungsmaßnahmen durchzuführen und Personen zu retten
✅ Feuerlöscheinrichtungen sicher zu bedienen
✅ Die Feuerwehr zu alarmieren und einzuweisen
✅ Notfallmaßnahmen zur Brandverhütung zu ergreifen

Seminarinhalte
Theorie
- Grundsätze des Brandschutzes
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
Praxis
- Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der
Brandbekämpfung - Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit von Handfeuerlöschern erfahren
Praxisnah & Effizient
Die Schulung dauert 5-6 Stunden und umfasst theoretische Inhalte sowie eine praktische Feuerlöschübung mit modernen Brandsimulatoren. Eine Auffrischung sollte alle 3 bis 5 Jahre erfolgen.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Alle Mitarbeitenden, die in Betrieben, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer eingesetzt werden.
Sichern Sie sich jetzt einen Platz in unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung und sorgen Sie für mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen!
Termine für die Brandschutzhelfer-Ausbildung
Hubarbeitsbühnen-Ausbildung
Beschreibung
Erstschulung an verschiedenen Hubarbeitsbühnen für Teilnehmer:innen mit wenig bis kaum praktischen Vorkenntnissen (2 Tage)
Die DGUV Regel 100-500, Kap. 2.10 gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Hubarbeitsbühnen. Nach Nr. 2.1 dürfen Unternehmen nur Personen mit der Bedienung von Hubarbeitsbühnen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können.
Unsere Schulung richtet sich nach dem DGUV Grundsatz 308-008 und vermittelt den Teilnehmenden alle wichtigen theoretischen und praktischen Inhalte um die jeweilige Abschlussprüfung erfolgreich zu bestehen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie einen Bedienerausweis und ein Zertifikat.
Für den Bedienerausweis ist ein Passbild (nicht biometrisch, 35 x 45 mm) notwendig und mitzubringen. Für den praktischen Teil wird Arbeitsschutzkleidung (Handschuhe, Arbeitsschutzschuhe), PSA gegen Absturz (wenn vorhanden) sowie der Witterung angepasste Kleidung benötigt.
Bediener:innen sollten eine ärtzliche Eignungsfeststellung nach G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) sowie G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr) durchführen.
Der Preis des Seminars beläuft sich auf 450,00 € netto, 535,50 € brutto.
Key-Facts
Kennung | SVGDD-678 |
Freie Plätze | 3 |
Zeiten
Datum | 23.06.2025 – 24.06.2025 |
Dauer | (2 Tage) |
Beginn | 08:00 |
Ende | 16:00 |
Preise
Netto | 450,00 € |
Brutto | 535,50 € |
Ort
Format | Präsenzseminar |
Adresse |
Schulungszentrum Dresden,
SVG Autohof Washingtonstraße 40, 01139 Dresden |
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